Praktikum
Schülerbetriebspraktikum
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 absolvieren ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. In dieser Zeit bekommen sie realistische Einblicke in die Wirklichkeit der Arbeitswelt und gewinnen wichtige Erkenntnisse für ihre spätere Studien- und Berufswahl. Sie vertiefen dabei ihre Erfahrungen aus der Potenzialanalyse, den Berufsfelderkundungen sowie weiteren Maßnahmen aus dem Bereich der Studien- und Berufsorientierung.
Ihre Erfahrungen dokumentieren die Schülerinnen und Schüler in einem Praktikumsbericht. Wir sind stolz darauf, dass immer wieder einige mit einem Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den besten Praktikumsbericht des Jahres ausgezeichnet werden.
Allgemeine Informationen zum Schülerbetriebspraktikum
Das 14-tägige Schülerbetriebspraktikum des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums findet in der Jahrgangsstufe 10 statt.
Bewerbung um einen Praktikumsplatz
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich selbst für einen Praktikumsplatz zu bewerben. Da das Hauptziel des Praktikums das allgemeine Kennenlernen der Arbeitswelt ist, begrüßen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Studien- und Berufsorientierung es durchaus, wenn bei der Wahl nicht ein möglicher Studienwunsch im Vordergrund steht, sondern wenn man den Mut hat, beispielsweise auch in einem Handwerksberuf zu arbeiten. Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. eine kurzfristige Absage des Arbeitgebers vorliegt, helfen wir bei der Suche nach einer geeigneten Stelle.
Vorbereitung
Im Deutschunterricht werden die Schülerinnen und Schüler durch die Einübung von Bewerbungsschreiben unterstützt.
Betreuung
Während des Praktikums wird jede Schülerin/jeder Schüler individuell von einer Lehrkraft betreut. In der Regel findet ein Besuch statt, nur in Ausnahmefällen sind mehrere Besuche sinnvoll, etwa wenn große Probleme am Arbeitsplatz deutlich werden.
Beurteilung
Der Besuch der betreuenden Lehrkraft trägt zur Hälfte zur abschließenden Beurteilung bei. Die andere Hälfte der Beurteilung ergibt sich aus dem Praktikumsbericht. Die betreuende Lehrkraft achtet bei der Bewertung vor allem auf die Vollständigkeit des Berichts, die inhaltliche Gestaltung, die Form des Berichts (z.B. Gliederung, Zeichnungen, Skizzen, Bildmaterial etc.) und die sprachliche Form.
Die Beurteilung basiert nicht auf einer der gängigen Schulzensuren, sondern aus einer der folgenden vier Noten:
Die Note „Mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ sollte die herausragende Leistung bezeichnen. Sie liegt vor, wenn alle Kriterien zur vollsten Zufriedenheit erfüllt worden sind.
Die Note „Mit gutem Erfolg teilgenommen“ ist angebracht, wenn die Kriterien weitgehend umgesetzt, in Teilbereichen aber Einschränkungen zu machen sind.
Sind bei der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien deutliche Mängel zu erkennen, z.B. geringe Vertiefung von Erfahrung und Erkenntnissen, unergiebige Verarbeitung des Wahlthemas oder auch der Informationsmaterialien, evtl. begleitet von der Falschschreibung berufsspezifischer Begriffe, so erscheint die Note „Mit Erfolg teilgenommen“ gerechtfertigt.
„Hat teilgenommen“ sollte in solchen Fällen gesetzt werden, wenn die Tagesberichte unvollständig, sprachlich unzureichend sind, Teile der Mappe nicht ausgefüllt wurden und das Wahlthema unzureichend behandelt wurde.