Berufspraktikum

Schülerbetriebspraktikum

Am AvD absolvieren alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe EF ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. In dieser Zeit bekommen sie realistische Einblicke in die Wirklichkeit der Arbeitswelt und gewinnen wichtige Erkenntnisse für ihre spätere Studien- und Berufswahl. Sie vertiefen dabei ihre Erfahrungen aus der Potenzialanalyse, den Berufsfelderkundungen sowie weiteren Maßnahmen aus dem Bereich der Studien- und Berufsorientierung.

Ihre Erfahrungen dokumentieren die Schüler*innen in einem Praktikumsbericht. Regelmäßig werden Schüler*innen des AvD mit einem Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den besten Praktikumsbericht des Jahres ausgezeichnet.

Allgemeine Informationen zum Schülerbetriebspraktikum am AvD

Das 14-tägige Schülerbetriebspraktikum des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums findet in der Jahrgangsstufe EF statt.

Bewerbung um einen Praktikumsplatz

Die Schüler*innen sind verpflichtet, sich selbst für einen Praktikumsplatz zu bewerben. Da das Hauptziel des Praktikums das allgemeine Kennenlernen der Arbeitswelt ist, begrüßen die Koordinatoren*innen für die Studien- und Berufsorientierung es durchaus, wenn für Schüler*innen bei der Wahl nicht ein möglicher Berufswunsch im Vordergrund steht, sondern wenn sie den Mut haben, beispielsweise in einem Handwerksberuf zu arbeiten. Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. eine kurzfristige Absage des Arbeitgebers vorliegt, helfen die Koordinatoren*innen bei der Suche nach einer geeigneten Stelle.

Vorbereitung

Im Deutschunterricht werden die Schüler*innen durch die Einübung von Bewerbungsschreiben unterstützt.

Betreuung

Während des Praktikums werden die Schüler*innen von einer Lehrkraft betreut. In der Regel werden sie von dieser einmal während der zwei Wochen besucht, nur in Ausnahmefällen sind zwei Besuche sinnvoll, etwa wenn große Probleme am Arbeitsplatz deutlich werden.

Beurteilung

Der Besuch der betreuenden Lehrkraft trägt zur Hälfte zur abschließenden Beurteilung bei. Die andere Hälfte der Beurteilung ergibt sich aus dem Praktikumsbericht der Schüler*innen. Die betreuende Lehrkraft achtet bei der Bewertung vor allem auf die Vollständigkeit des  Berichts, die inhaltliche Gestaltung, die Form des Berichts (z.B. Gliederung, Zeichnungen, Skizzen, Bildmaterial etc.) und die sprachliche Form.

Die Beurteilung basiert nicht auf einer der gängigen Schulzensuren, sondern aus einer der folgenden  vier Noten:

Die Note „Mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ sollte die herausragende Leistung bezeichnen. Sie liegt vor, wenn alle Kriterien zur vollsten Zufriedenheit erfüllt worden sind.

Die Note „Mit gutem Erfolg teilgenommen“ ist angebracht, wenn die Kriterien weitgehend umgesetzt, in Teilbereichen aber Einschränkungen zu machen sind.

Sind bei der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien deutliche Mängel zu erkennen, z.B. geringe Vertiefung von Erfahrung und Erkenntnissen, unergiebige Verarbeitung des Wahlthemas oder auch der Informationsmaterialien, evtl. begleitet von der Falschschreibung berufsspezifischer Begriffe, so erscheint die Note „Mit Erfolg teilgenommen“ gerechtfertigt.

„Hat teilgenommen“ sollte in solchen Fällen gesetzt werden, wenn die Tagesberichte unvollständig, sprachlich unzureichend sind, Teile der Mappe nicht ausgefüllt wurden und das Wahlthema unzureichend behandelt wurde.